Checkliste für Immobilienerbschaft und Schenkung: Alle Unterlagen im Überblick

Checkliste für Immobilienerbschaft und Schenkung: Alle Unterlagen im Überblick
Checkliste für Immobilienerbschaft und Schenkung: Alle Unterlagen im Überblick
  • von Benjamin Alisic
  • an 27 Okt, 2025

Was Sie brauchen, wenn Sie eine Immobilie erben oder geschenkt bekommen

Ein Haus oder eine Wohnung zu erben - das klingt erst mal wie ein Geschenk des Glücks. Doch hinter der emotionalen Belastung steckt ein komplexer bürokratischer Prozess, der ohne die richtigen Unterlagen schnell zu Monaten Verzögerung, unnötigen Kosten und steuerlichen Fehlern führt. Laut einer Umfrage des Deutschen Anwaltvereins aus April 2024 haben 68,3 Prozent der Erben durch fehlende Dokumente zusätzliche Kosten von durchschnittlich 2.850 Euro pro Fall verursacht. Und das, obwohl alles mit einer klaren Checkliste vermeidbar wäre.

Die gute Nachricht: Es gibt eine offizielle, aktuelle Checkliste, die von Notaren, Steuerberatern und dem Deutschen Notarverein entwickelt wurde. Sie ist nicht verpflichtend, aber in der Praxis unverzichtbar. Diese Liste hilft Ihnen, die 37 notwendigen Dokumente für eine Erbschaft und die 29 für eine Schenkung systematisch zu sammeln - ohne dass Sie sich durch unzuverlässige Online-Portale wühlen müssen.

Die fünf Kernkategorien der Checkliste

Die offizielle Checkliste gliedert sich in fünf klare Bereiche. Jeder Bereich hat einen spezifischen Zweck. Wer nur ein paar Unterlagen sucht, verpasst oft entscheidende Details. Hier ist, was wirklich zählt:

  • Erbrechtliche Dokumente: Das Testament, der Erbvertrag oder - wenn keiner existiert - die gesetzliche Erbfolge. Ohne einen Erbschein können Sie das Grundbuch nicht ändern. Dieser wird vom Nachlassgericht ausgestellt und ist die Grundlage für alles Weitere.
  • Grundbuchbezogene Unterlagen: Der aktuelle Grundbuchauszug ist Ihr wichtigster Nachweis. Er zeigt, wer der aktuelle Eigentümer ist, ob Grundschulden oder Pfandrechte bestehen und ob es andere Miterben gibt. In 37 Prozent der Fälle führen unvollständige Auszüge zu Rückfragen vom Amtsgericht - das verzögert den Prozess um Wochen.
  • Eigentumsnachweise: Der Kaufvertrag, Baugenehmigungen, Sanierungsunterlagen. Diese Dokumente beweisen, dass die Immobilie rechtsmäßig erworben wurde. Sie brauchen sie, um den Verkehrswert richtig zu ermitteln - und um später zu zeigen, dass Sanierungen nicht neu, sondern fortgeführt wurden.
  • Steuerliche Unterlagen: Das Bewertungsgutachten ist entscheidend. Ein falscher Wert führt in 58 Prozent der Fälle zu überhöhten Steuerzahlungen - durchschnittlich 14.200 Euro pro Fall. Dazu kommen Steuerbescheide, Nachweise über frühere Schenkungen und die Prüfung der Freibeträge: Ehepartner haben 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Die 10-Jahres-Regel für Eigenheimnutzung und die 2-Jahres-Frist für Sanierungsmaßnahmen sind oft vergessen - und führen zu verpassten Steuervorteilen.
  • Personennachweise: Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ausweise der Erben. Die Sterbeurkunde ist das erste Dokument, das Sie brauchen. In 42 Prozent der Fälle verzögern sich Verfahren, weil nur eine einfache Kopie eingereicht wurde - nicht die beglaubigte Version. Das Amtsgericht akzeptiert nur Original oder beglaubigte Kopie.

Erbschaft vs. Schenkung: Wo liegt der Unterschied?

Ob Sie erben oder geschenkt bekommen - viele Dokumente sind gleich. Aber die Prozesse unterscheiden sich in drei entscheidenden Punkten.

Bei einer Erbfolge beginnt alles mit dem Tod. Sie müssen das Nachlassgericht informieren, den Erbschein beantragen und die Erbschaftsteuererklärung abgeben. Die Fristen sind streng: Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Todes eingereicht werden. Wenn Sie die Immobilie behalten wollen, müssen Sie innerhalb von zwei Jahren Sanierungsmaßnahmen starten, um den Freibetrag für Eigenheimnutzung zu nutzen.

Bei einer Schenkung ist der Zeitpunkt der Übergabe entscheidend. Der Schenker muss den Schenkungsvertrag notariell beurkunden - das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie als Empfänger müssen dann den Grundbuchauszug aktualisieren lassen. Die Steuerlast wird hier sofort fällig, nicht erst nach dem Tod. Die Freibeträge sind dieselben wie bei der Erbschaft, aber: Jede Schenkung innerhalb von zehn Jahren wird zusammengezählt. Wenn Ihr Vater Ihnen vor fünf Jahren schon 100.000 € geschenkt hat, bleibt Ihnen bei einer neuen Schenkung nur noch 300.000 € Freibetrag.

Ein häufiger Fehler: Viele denken, eine Schenkung sei steuerfrei. Sie ist es nur, wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Und selbst dann: Die Immobilie muss im Grundbuch eingetragen werden - sonst bleibt der alte Eigentümer rechtlich verantwortlich.

Künstlerische Darstellung einer Familie mit Notar und digitalen Vermögenskomponenten wie Cloud-Daten und Online-Konten.

Was andere Checklisten verschweigen

Im Internet finden Sie Hunderte von Checklisten - von Immobilienportalen, Anwaltblogs oder privaten Seiten. Doch die meisten sind veraltet oder unvollständig.

Ein Vergleich des Bundeszentrum für Steuern vom Mai 2024 ergab: 63 Prozent der kommerziellen Checklisten, etwa von Immowelt oder betterhomes.de, enthalten falsche Freibeträge. Die Zahlen von 2022 oder 2023 werden noch verwendet - obwohl die Gesetze seit 2024 geändert wurden.

Noch gravierender ist das Problem der digitalen Nachlasse. Laut einer Studie der Universität München aus Oktober 2023 fehlt die digitale Komponente in 87 Prozent aller Checklisten. Was ist mit dem Online-Brokerage-Konto? Der Cloud-Speicher mit den Hausplänen? Die Mietverträge, die nur digital existieren? Prof. Dr. Anja Schmidt von der Universität zu Köln warnt: „Bis 2030 werden 40 Prozent des privaten Vermögens digital sein. Wer das nicht berücksichtigt, erbt nur die Betonwand - nicht das gesamte Vermögen.“

Ein weiterer verborgener Risikofaktor: versteckte Grundschulden. Rechtsanwalt Thomas Froehle aus Stuttgart hat in seiner Analyse von 2024 festgestellt: In 31 Prozent der geerbten Immobilien gibt es Grundschulden, die nicht im Grundbuch stehen - oder die der Erblasser vergessen hat, abzulösen. Sie werden erst sichtbar, wenn Sie den Grundbuchauszug aktualisieren. Dann steht plötzlich ein Kredit von 80.000 € auf der Immobilie, den Sie plötzlich tragen.

So gehen Sie vor: Die 5 Phasen im Überblick

Die Checkliste ist nur so gut wie ihre Umsetzung. Hier ist der praktische Ablauf, wie ihn Notare und Nachlassgerichte empfehlen:

  1. Sofortmaßnahmen: Besorgen Sie die Sterbeurkunde bei der zuständigen Gemeinde (Bearbeitungszeit: bis zu 14 Tage). Informieren Sie das Nachlassgericht - nicht erst, wenn alles fertig ist. In Berlin-Mitte und Frankfurt gibt es seit 2024 digitale Antragsformulare.
  2. Dokumentensammlung: Sammeln Sie Testament, Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Bauunterlagen. Fordern Sie den Grundbuchauszug direkt beim Grundbuchamt an - Kosten: 10 bis 20 €. Holen Sie sich den Erbschein. Dafür brauchen Sie alle Erben, die Geburtsurkunden und die Sterbeurkunde.
  3. Steuerliche Klärung: Lassen Sie die Immobilie von einem anerkannten Gutachter bewerten. Vergleichen Sie den Wert mit dem Verkehrswert des Grundbuches. Prüfen Sie, ob Sie die 10-Jahres-Regel nutzen können. Reichen Sie die Erbschaftsteuererklärung ein - mit allen Nachweisen.
  4. Grundbuchänderung: Mit dem Erbschein und der Steuerbescheinigung können Sie die Eintragung im Grundbuch beantragen. Hier wird auch geklärt: Wer wird neuer Eigentümer? Sind Grundschulden abzulösen? Wer trägt die Kosten?
  5. Langfristige Entscheidungen: Verkaufen? Bewohnen? Sanieren? Wenn Sie sanieren, müssen Sie innerhalb von zwei Jahren mit der Arbeit beginnen - sonst verlieren Sie den Steuervorteil. Wenn Sie verkaufen, prüfen Sie, ob die 10-Jahres-Frist für Gewinnfreistellung erfüllt ist.

Ein Laien-Erbe braucht durchschnittlich 17 Stunden für diesen Prozess. Mit professioneller Hilfe - etwa einem Steuerberater oder Notar - sinkt die Zeit auf 6,5 Stunden. Das lohnt sich, wenn Sie die Steuerlast minimieren und Fehler vermeiden wollen.

Eine Hand legt einen Schlüssel auf einen Stapel rechtlicher Dokumente, während eine digitale Checkliste darüber schwebt.

Was Sie auf keinen Fall vergessen dürfen

Ein paar Punkte tauchen immer wieder als Fehlerquelle auf. Hier sind die drei größten Fallstricke:

  • Sterbeurkunde als einfache Kopie: Nur beglaubigte Kopien gelten. Die Gemeinde gibt sie gegen Gebühr aus - nehmen Sie gleich zwei mit.
  • Grundbuchauszug ist nicht aktuell: Ein Auszug von 2023 ist wertlos. Fordern Sie immer einen neuen an - mit Datum vom Tag der Anfrage.
  • Erbverhältnis unklar: Wenn mehrere Erben da sind, müssen Sie sich auf eine Aufteilung einigen. Ohne Einigung kann das Grundbuchamt nicht arbeiten. Ein Erbvertrag oder ein Notar hilft hier.

Und vergessen Sie nicht: Wenn der Verstorbene im Ausland lebte oder andere Vermögenswerte hatte, gilt die EU-Verordnung Nr. 650/2012. Das bedeutet: Die Rechtslage kann komplizierter sein. In 18 Prozent der Checklisten wird das nicht erwähnt - aber es ist entscheidend.

Was kommt als Nächstes? Die Zukunft der Checkliste

Die Digitalisierung schreitet voran. Seit Juli 2024 bietet das Nachlassgericht Frankfurt eine interaktive Online-Checkliste an. Sie fragt Sie nach Ihrem Fall - und listet automatisch die benötigten Dokumente auf. Der Deutsche Notarverein plant für Anfang 2025 eine KI-gestützte Bewertungshilfe, die den Verkehrswert aus Datenbanken berechnet.

Aber: Solange digitale Konten, Cloud-Accounts und Online-Mietverträge nicht in die Checkliste integriert sind, bleibt sie unvollständig. Die nächste Version muss das ändern - sonst verlieren Erben nicht nur Zeit, sondern auch Vermögen.

Die Checkliste ist kein Luxus - sie ist Ihr Schutzschild. Nutzen Sie die offizielle Version des Deutschen Notarvereins. Sammeln Sie alles - und fragen Sie nicht, ob es „wahrscheinlich“ nötig ist. Wenn es auf der Liste steht, brauchen Sie es. Denn im Erbrecht zählt nur: dokumentiert oder nicht dokumentiert. Nicht „ich dachte, das reicht“.

Benötige ich einen Notar, wenn ich eine Immobilie erbe?

Nein, Sie brauchen keinen Notar, um die Erbschaft anzunehmen. Aber: Wenn Sie den Erbschein beantragen, wenn mehrere Erben da sind, oder wenn Sie die Immobilie verkaufen oder schenken wollen, ist ein Notar unverzichtbar. Der Notar stellt den Erbvertrag aus, beurkundet die Einigung und leitet die Grundbuchänderung ein. Ohne ihn geht es bei Schenkungen nicht - und bei komplexen Erbfällen oft nicht einmal mit dem Grundbuchamt.

Wie lange dauert es, bis ich als neuer Eigentümer eingetragen bin?

Das hängt von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Wenn alles da ist - Erbschein, Grundbuchauszug, Steuerbescheinigung - dauert es in der Regel 4 bis 8 Wochen. Bei fehlenden Dokumenten, etwa einer beglaubigten Sterbeurkunde oder einem unvollständigen Grundbuchauszug, kann es leicht drei bis sechs Monate dauern. Die schnellsten Fälle wurden in Frankfurt und Berlin innerhalb von 14 Tagen abgewickelt - mit vollständiger Digitalisierung und vorbereiteter Checkliste.

Kann ich die Immobilie verkaufen, bevor ich sie im Grundbuch eingetragen bin?

Nein. Sie können nicht als Eigentümer verkaufen, wenn Ihr Name noch nicht im Grundbuch steht. Der Käufer würde kein Sicherheitsinteresse haben. Sie können aber einen Kaufvertrag vorbereiten und unterschreiben - aber die Übergabe erfolgt erst nach der Eintragung. Einige Notare bieten eine vorläufige Eintragung an - aber das ist teuer und nur in Ausnahmefällen möglich.

Was passiert, wenn ich die Erbschaftsteuer nicht zahle?

Die Finanzbehörde kann Sie zwingen, die Steuer nachzuzahlen - mit Zinsen und Strafen. Die Frist für die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist drei Monate nach Kenntnis des Todes. Wenn Sie sie nicht einreichen, beginnt die Zinslast. Wenn Sie die Steuer nicht zahlen, kann das Finanzamt die Immobilie zur Zwangsversteigerung bringen. Es gibt keine Verjährung - die Forderung bleibt bestehen, bis sie bezahlt ist.

Gibt es eine Möglichkeit, die Erbschaftsteuer zu vermeiden?

Sie können die Steuer nicht komplett vermeiden - aber reduzieren. Nutzen Sie die Freibeträge: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €. Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen, können Sie die 10-Jahres-Regel nutzen - dann ist der Wert der Wohnung bis zu 200.000 € steuerfrei. Sanieren Sie innerhalb von zwei Jahren - dann können Sie bis zu 100.000 € Sanierungskosten vom steuerpflichtigen Wert abziehen. Ein guter Steuerberater kann Ihnen zeigen, wie Sie die Freibeträge optimal nutzen.

Was ist mit Vermögen im Ausland?

Wenn der Verstorbene im Ausland lebte oder Immobilien im Ausland besaß, greift die EU-Verordnung Nr. 650/2012. Sie bestimmt, welches Land das Erbrecht anwendet - meist das Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Das bedeutet: Sie müssen möglicherweise zwei Steuererklärungen abgeben - eine in Deutschland, eine im Ausland. Viele Checklisten ignorieren das. Prüfen Sie, ob der Verstorbene im Ausland wohnte oder Vermögen hatte. Falls ja, holen Sie sich rechtliche Hilfe - sonst drohen Doppelbesteuerung oder Strafen.

15 Comments

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    Atarah Sauter

    Oktober 28, 2025 AT 21:51
    Endlich mal eine Checkliste die nicht nur aus Halbwissen besteht!
    Ich hab vor 2 Jahren eine Wohnung geerbt und bin fast durch die Luft geflogen, weil ich dachte, die Sterbeurkunde reicht als Kopie. Nie wieder!
    Die 10-Jahres-Regel hab ich auch verpasst und musste 18k mehr zahlen. Jetzt hab ich alles dokumentiert und schlafe wieder.
    Wer das nicht macht, kriegt später nen Schlag aufs Dach. Einfach so.
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    Claudia van Tunen

    Oktober 30, 2025 AT 05:44
    Das mit den digitalen Nachlass ist echt krass
    Mein Opa hatte alles in einer Cloud und keiner wusste das Passwort
    Jetzt sitzt die Immobilie da und die Mietverträge sind weg
    War ne Katastrophe
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    ines schiemann

    Oktober 30, 2025 AT 10:57
    Kleiner Hinweis: Der Grundbuchauszug muss vom Amtsgericht kommen, nicht vom Online-Portal. Viele denken, der von Immowelt reicht. Falsch. Der ist nur eine Info, kein rechtlicher Nachweis. Hab selbst gesehen, wie ein Fall 3 Monate hängen blieb, nur weil jemand den falschen Auszug eingereicht hat.
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    Kieran Docker

    Oktober 31, 2025 AT 13:07
    🤦‍♂️ 68% der Erben sind einfach unfähig. Die Checkliste ist öffentlich, kostenlos und klar. Wer das nicht nutzt, hat keine Ahnung vom Leben. Und dann wundert man sich, warum man 2850€ mehr zahlt? 🤡
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    MICHELLE FISCHER

    November 1, 2025 AT 20:52
    Ach ja, die offizielle Checkliste vom Notarverein. Die gleiche, die 2023 noch von der Bundesbank rausgegeben wurde, bevor sie plötzlich 2024 mit neuen Zahlen auftaucht? Wie praktisch. Und die 87% fehlenden digitalen Nachlässe? Na klar, weil alle 40-jährigen Erben jetzt auch noch ihre Google Drive-Logins auswendig kennen müssen. Genial. 😏
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    Nico San

    November 3, 2025 AT 18:47
    Es ist traurig, dass man heute schon eine 37-Punkte-Liste braucht, um eine Erbschaft zu bewältigen. Früher hat man sich einfach an die Familie gehalten. Heute ist alles Dokument, Regeln, Fristen, Steuern. Man verliert den Menschlichen Bezug. Ich finde das traurig. Und doch... ich hab die Liste genutzt. Weil ich keine Wahl hatte.
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    Ludwig Lingg

    November 5, 2025 AT 02:35
    Deutschland. Land der Bürokratie. Du erbst ein Haus und kriegst 17 Seiten Papier mit 37 Dokumenten. In Frankreich würden sie dir einfach den Schlüssel geben und sagen: Viel Glück. Hier muss man erst einen Antrag stellen, um zu erfahren, welchen Antrag man stellen muss. Ich liebe mein Land. 🇩🇪
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    Cory Haller

    November 5, 2025 AT 12:19
    Ihr habt alle recht. Aber hört mal auf, nur zu klagen. Die Checkliste ist ein Werkzeug. Nutzt sie. Wenn ihr nicht wisst, wo ihr anfangt: Fragt einen Steuerberater. 200€ investieren, 10.000€ sparen. Das ist kein Luxus, das ist strategisch. Ich hab das mit meiner Tante gemacht. Sie hat jetzt kein Haus, aber auch keine Steuerschulden. Das ist Gewinn.
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    conrad sherman

    November 7, 2025 AT 01:49
    Die ganze Diskussion ist so... oberflächlich. Man liest das und denkt: Ach ja, Dokumente. Aber wer hat schon mal über die psychologische Belastung nachgedacht? Die Erbschaft ist kein Prozess. Es ist ein Trauerprozess, der durch 23 Behörden gelenkt wird. Man trauert, während man Formulare ausfüllt. Das ist nicht Bürokratie. Das ist Systemische Gewalt.
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    Dagmar Devi Dietz

    November 7, 2025 AT 11:56
    Ich hab das alles gemacht und es war soooo stressig 😭
    Ich hab mich 3 Wochen lang nicht mehr rasiert und hab nur noch Kaffee getrunken
    Und dann hab ich die Sterbeurkunde vergessen, die beglaubigte!
    Meine Tante hat mir dann gesagt: Du musst das einfach machen, sonst kriegst du keine Wohnung
    Also hab ich es gemacht. Jetzt hab ich die Wohnung und bin glücklich. 😊
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    Walther van Berkel

    November 9, 2025 AT 10:57
    Die EU-Verordnung 650/2012 wird oft übersehen, aber sie ist entscheidend. Wenn der Verstorbene im Ausland lebte, ist das Erbrecht nicht automatisch deutsches Recht. Das ist kein Detail. Das ist das Fundament. Viele Erben werden hier rechtslos, weil sie annehmen, dass 'Deutschland' alles regelt. Es tut es nicht. Wer im Ausland lebte, braucht einen Anwalt mit EU-Erbschaftserfahrung. Punkt.
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    Eirin Shu

    November 10, 2025 AT 10:24
    The documentation requirements are indeed extensive, yet necessary. I have observed that the emotional burden often leads to oversight. A structured approach, even if rigid, provides clarity. The digital component, however, remains critically underdeveloped. One cannot manage a cloud-based asset with paper forms.
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    jan kar

    November 10, 2025 AT 23:05
    Falsch. Die 10-Jahres-Regel gilt nur, wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird. Wer das nicht erwähnt, vermittelt falsche Informationen. Und wer sagt, der Grundbuchauszug kostet 10-20€? In Bayern ist es 35€. Und wer sagt, der Erbschein braucht alle Erben? Wenn einer nicht da ist, kann man einen Erbschein mit Beschränkung beantragen. Das steht in § 2357 BGB. Aber nein, einfach alles falsch. 🙄
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    Reinhard Schneider

    November 11, 2025 AT 23:45
    Die meisten Leute denken, sie brauchen einen Notar nur, wenn sie verkaufen
    Nein
    Wenn du mehr als einen Erben hast
    Und du willst, dass das Haus nicht in 3 Jahren vor Gericht landet
    Dann brauchst du ihn jetzt
    Nicht später
    Und nicht wenn du es dir leisten kannst
    Jetzt
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    Daniel Shulman

    November 12, 2025 AT 20:29
    Die digitale Komponente ist der größte Blindfleck. Ich hab einen Mandanten, der eine Immobilie geerbt hat, aber der Mietvertrag lag nur als PDF auf einem verschlüsselten Server. Kein Passwort. Kein Hinweis. Kein Zugriff. Der Mieter hat 6 Monate gezahlt – aber niemand wusste, wem. Die Bank hat die Hypothek eingefordert. Weil der Erblasser den Kredit nicht abgelöst hatte. Und niemand wusste, dass es ihn gab. Das ist kein Fehler. Das ist ein Systemversagen.

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