Erbschaftssteuer bei Auslandsimmobilien: Länderüberblick & Steuerfalle vermeiden

Erbschaftssteuer bei Auslandsimmobilien: Länderüberblick & Steuerfalle vermeiden
Erbschaftssteuer bei Auslandsimmobilien: Länderüberblick & Steuerfalle vermeiden
  • von Helmut Schröder
  • an 24 Aug, 2026

Stellen Sie sich vor, Ihr Vater hat ein Haus in Spanien gekauft. Er ist jetzt verstorben, und Sie erben die Immobilie. Plötzlich stehen Sie vor einer doppelten Hürde: Nicht nur das deutsche Finanzamt will seinen Anteil, sondern auch der spanische Fiskus. Genau hier lauert die größte Gefahr für viele Deutsche mit Vermögen im Ausland. Ohne das richtige Wissen droht eine Doppelbesteuerung, die den Wert des Erbes massiv schmälern kann.

Deutschland besteuert grundsätzlich das gesamte Weltvermögen eines unbegrenzt steuerpflichtigen Erblassers. Das bedeutet: Egal ob die Villa in München oder die Ferienwohnung in Italien liegt - alles fließt in die Berechnung der deutschen Erbschaftsteuer ein. Aber wie hoch ist diese Last wirklich? Und welche Länder haben Abkommen, um Ihnen dieses Chaos zu ersparen? Wir werfen einen klaren Blick auf die Situation in den beliebtesten Zielländern für deutsche Immobilienbesitzer und zeigen Ihnen, worauf es bei der Bewertung und Fristen ankommt.

Die Grundlagen: Warum Deutschland das Weltvermögen besteuert

Das Herzstück der deutschen Regelung ist das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) ist die zentrale Rechtsnorm, die festlegt, dass bei unbeschränkter Steuerpflicht das gesamte Vermögen des Verstorbenen, einschließlich ausländischer Assets, versteuert wird. Wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, greift diese unbeschränkte Steuerpflicht automatisch. Für Erben heißt das: Sie müssen nicht nur deutsche Wohnungen, sondern auch Konten im Ausland und Immobilien in anderen Ländern angeben.

Die Höhe der Steuer hängt stark vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehegatten und Kinder genießen die höchsten Freibeträge, während entferntere Verwandte oder gar Unverwandte deutlich höhere Sätze zahlen müssen. Hier lohnt es sich, die genauen Zahlen im Hinterkopf zu behalten, denn sie bestimmen Ihre Liquiditätsplanung direkt:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro Freibetrag, Steuersatz ab 7%.
  • Kinder: 400.000 Euro Freibetrag, Steuersatz ab 7%.
  • Enkelkinder: 200.000 Euro Freibetrag, Steuersatz ab 15%.
  • Geschwister: 100.000 Euro Freibetrag, Steuersatz ab 30%.
  • Eltern: 400.000 Euro Freibetrag, Steuersatz ab 15%.

Achtung: Diese Freibeträge gelten pro Erbe. Hat der Verstorbene zwei Kinder, steht jedem von ihnen ein eigener Freibetrag von 400.000 Euro zu. Doch was passiert, wenn die Immobilie im Ausland liegt? Gilt dann auch das dortige Recht? Hier kommt es auf die sogenannte EuErbVO (Europäische Erbrechtsverordnung) an, die seit 2015 gilt. Sie bestimmt, welches nationale Erbrecht Anwendung findet - meist das des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Wer also bis zum Schluss in Dresden lebte, unterliegt dem deutschen Erbrecht, auch wenn das Haus in Mailand steht.

Länderüberblick: Wo gibt es Schutz vor Doppelbesteuerung?

Nicht jedes Land spielt fair mit. Die entscheidende Frage lautet: Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Erbschaftsteuer zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land? Ein solches Abkommen regelt, wo die Immobilie besteuert wird und wie bereits gezahlte Steuern angerechnet werden können. Ohne DBA riskieren Sie, zweimal die volle Steuerlast zu tragen.

Übersicht der wichtigsten Länder für deutsche Immobilienbesitzer bezüglich Erbschaftsteuer-Abkommen
Land Existiert DBA mit Deutschland? Risiko der Doppelbesteuerung Besonderheiten bei der Bewertung
Schweiz Ja (seit 1997) Gering (Anrechnung möglich) Deutsche Bewertungsmethoden oft akzeptiert
Frankreich Ja (seit 1961) Gering (Anrechnung möglich) Strikte lokale Vorschriften, Notar-Pflicht
USA Ja (seit 1956) Moderat (Komplexe US-Regeln) Fair Market Value vs. deutscher gemeiner Wert
Spanien Nein Hoch (Keine automatische Anrechnung) Catastro-Wert liegt oft 30-40% unter Marktwert
Italien Nein (Verhandlungen laufen) Hoch (Keine automatische Anrechnung) Unterschiedliche Bewertungsansätze, Gutachten teuer
Dänemark Ja (seit 1970) Gering Hohe lokale Steuersätze, aber DBA schützt

Wie Sie sehen, sind die klassischen Ziele für deutsche Käufer - Spanien ist ein beliebtes Ziel für deutsche Immobilienbesitzer mit ca. 750.000 Objekten, verfügt jedoch aktuell über kein DBA mit Deutschland. und Italien hat ca. 300.000 deutsche Immobilien und verhandelt derzeit über ein DBA, bisher besteht keine Absicherung gegen Doppelbesteuerung. - Risikozonen. In diesen Ländern zahlen Sie erstens die lokale Erbschaftsteuer und zweitens die deutsche Erbschaftsteuer. Zwar können Sie die ausländische Steuer nach § 21 ErbStG anrechnen lassen, aber das ist kein Automatismus. Sie müssen es aktiv beantragen und belegen. Bei Ländern ohne DBA wird die Anrechnung oft strenger geprüft oder sogar abgelehnt, wenn die ausländische Steuer als „nicht vergleichbar“ gilt.

Interessant ist der Fall Frankreich. Dort existiert zwar ein altes DBA, aber das französische System ist extrem komplex. Viele Deutsche unterschätzen, dass in Frankreich oft schon beim Kauf hohe Transaktionskosten anfallen, die später bei der Erbschaftsbewertung relevant werden. Im Gegensatz dazu ist die Schweiz dank des modernen DBAs von 1997 ein sicherer Hafen. Hier funktioniert die Anrechnung reibungslos, was vielen Erben Tausende, manchmal Zehntausende Euro spart.

Illustration zweier Gebäude, die ein Haus durch Steuern belasten

Die Bewertungsfalle: Wie viel ist Ihre Auslandsimmobilie wert?

Der wohl nervigste Teil des Prozesses ist die Bewertung. Das deutsche Finanzamt verlangt den „gemeinen Wert“ gemäß § 9 des Bewertungsgesetzes (BewG). Das Problem: Was in Deutschland als Marktwert gilt, sieht man in Madrid oder Rom ganz anders. In Spanien nutzen Behörden oft den sogenannten Catastro-Wert. Dieser liegt erfahrungsgemäß 30 bis 40 Prozent unter dem tatsächlichen Marktpreis. Wenn Sie also einfach den Katasterwert aus der Rechnung übernehmen, könnte das Finanzamt den Wert künstlich aufblähen, weil es davon ausgeht, dass der reale Markt höher liegt.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, haben Sie drei Optionen für die Dokumentation:

  1. Deutsches Sachverständigengutachten: Am sichersten, aber teuer. Kosten liegen je nach Größe und Komplexität zwischen 800 und 2.500 Euro. Der Gutachter muss oft ins Ausland reisen oder zumindest detaillierte Unterlagen prüfen.
  2. Bescheinigung durch ausländischen Notar: Oft günstiger und schneller. Akzeptieren Finanzämter diese Bescheinigungen? Ja, aber nicht immer. Eine Studie der Goethe-Universität Frankfurt ergab, dass nur 57% der Fälle ohne weiteres Gutachten abgeschlossen wurden, wenn nur eine notarielle Urkunde vorlag.
  3. Eigene Schätzung mit Belegen: Nur bei geringen Werten sinnvoll. Sie müssen nachvollziehbar berechnen, warum die Immobilie X Euro wert ist. Vergleichswerte ähnlicher Objekte helfen hier enorm.

Vergessen Sie nicht die erhöhte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO. Das Finanzamt darf Sie auffordern, Beweismittel selbst zu beschaffen. Wenn Sie zögern, droht eine Schätzung durch den Fiskus - und die fällt selten zugunsten des Steuerzahlers aus.

Fristen und Ablauf: Was Sie jetzt tun müssen

Zeit ist Geld, besonders wenn es um Verzugszinsen geht. Nach dem Tod des Erblassers haben Sie genau drei Monate Zeit, um die Erbschaftsteuererklärung beim zuständigen deutschen Finanzamt einzureichen (§ 30 ErbStG). Klingt kurz, ist aber realistisch, wenn Sie vorbereitet sind. Die eigentliche Bearbeitung dauert dann oft weitere zwei bis drei Monate.

Wichtig: Die Zahlung der festgesetzten Steuer muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Verspätet sich die Zahlung, fallen Verzugszinsen von 0,5% pro Monat an. Bei einem Steuerschuld von 50.000 Euro sind das schnell 250 Euro pro Monat extra. Planen Sie daher Liquidität ein. Manchmal ist es sinnvoller, die Immobilie zu verkaufen, um die Steuer zu decken, als Kredite aufzunehmen.

Ein praktischer Tipp aus der Beratungspraxis: Holen Sie sich frühzeitig Hilfe. Laut Umfrage des Deutschen Notarinstituts entstehen bei internationalen Erbfällen durchschnittlich 1.500 Euro zusätzliche Beratungskosten. Das klingt nach viel, ist aber klein im Vergleich zu einer falsch deklarierten Steuerlast oder einer versäumten Frist. Es gibt in Deutschland 1.243 Fachanwälte für Erbrecht, aber nur 187 davon sind spezialisiert auf internationales Erbrecht. Suchen Sie gezielt nach dieser Zusatzqualifikation.

Hände prüfen Immobilienunterlagen und eine Karte mit Lupe

Praxisbeispiele aus dem Alltag

Theorie ist gut, aber wie sieht es in der Realität aus? Nehmen wir den Fall von „Mallorca-Enkel“, der in Foren berichtete. Seine Eltern hinterließen ein Haus auf Mallorca. Da kein DBA existierte, zahlte er erst die spanische Erbschaftsteuer (ca. 28% auf den geschätzten Wert) und danach die deutsche Steuer. Nach Anrechnung der spanischen Steuer musste er noch 12% an Deutschland zahlen. Summa summarum fast 40% des Immobilienwerts weg. Hätte er früher gewusst, dass die spanische Steuer so hoch ausfällt, hätte man vielleicht testamentarisch anders disponiert.

Anders der Fall eines Nutzers mit einer italienischen Wohnung. Hier war das Problem die Bewertung. Das italienische Finanzamt nutzte andere Werte als das deutsche. Letztlich verlangte das deutsche Amt ein Gutachten für 1.200 Euro. Ohne dieses Gutachten hätte man den Wert niedriger ansetzen wollen, was zu einer Nachzahlung geführt hätte. Das Gutachten war also eine Investition, die sich gelohnt hat.

Positiv dagegen der Schweizer Fall: Dank des DBA konnte die gesamte Schweizer Steuer auf die deutsche angerechnet werden. Ergebnis: Keine zusätzliche Belastung in Deutschland. Ein klarer Beweis dafür, wie wichtig das Vorhandensein eines Abkommens ist.

Zukunftsperspektiven: Werden die Regeln einfacher?

Es gibt Hoffnung. Die Bundesregierung verhandelt gerade intensiv mit Italien und Spanien über neue Doppelbesteuerungsabkommen. Erste Runden fanden Anfang 2024 statt. Experten wie Prof. Dr. Wolfgang Schenk prognostizieren, dass bis 2026 mindestens drei weitere Länder dazukommen könnten. Zudem arbeitet die EU an einer Harmonisierung der Erbschaftsteuern, die allerdings frühestens nach 2030 umgesetzt werden dürfte. Bis dahin bleibt die individuelle Vorsorge das A und O.

Ein wichtiger juristischer Meilenstein war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2023 (C-670/21). Es stellte fest, dass der Bewertungsabschlag für vermietete Wohngrundstücke (§ 13d ErbStG) auch für ausländische Immobilien gilt. Das bedeutet: Wenn Sie eine vermietete Wohnung im Ausland erben, dürfen Sie den zu besteuernden Wert um 10% senken. Das ist eine konkrete Erleichterung, die viele Erben bisher übersehen haben.

Muss ich für jede Auslandsimmobilie ein separates Gutachten erstellen lassen?

Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Wenn der Wert der Immobilie unter 25.000 Euro liegt, akzeptiert das Finanzamt oft einfache Bescheinigungen. Bei höheren Beträgen oder wenn das Finanzamt Zweifel hat, wird ein Gutachten sehr wahrscheinlich. Ein deutsches Gutachten ist am sichersten, da es die deutschen Bewertungsregeln direkt widerspiegelt.

Was passiert, wenn ich die 3-Monats-Frist für die Steuererklärung verpasse?

Dann droht ein Verspätungszuschlag. Dieser beträgt mindestens 25 Euro, maximal aber 10.000 Euro. Zusätzlich kann das Finanzamt die Steuer schätzen, was oft zu einem höheren Betrag führt als bei einer ehrlichen Erklärung. Verlängern lässt sich die Frist nur in begründeten Fällen, etwa wenn Sie noch auf wichtige Dokumente aus dem Ausland warten.

Kann ich die ausländische Erbschaftsteuer immer anrechnen lassen?

Grundsätzlich ja, laut § 21 ErbStG. Aber es gibt Grenzen. Die Anrechnung ist auf die Hälfte der deutschen Steuer begrenzt (bei Grundbesitz). Zudem muss die ausländische Steuer tatsächlich gezahlt worden sein und belegbar sein. In Ländern ohne DBA prüfen Finanzämter strenger, ob die Steuerarten vergleichbar sind. Eine professionelle Beratung hilft hier, die richtigen Formulare einzureichen.

Welches Erbrecht gilt, wenn der Erblasser im Ausland wohnte?

Seit 2015 gilt die EuErbVO. Grundsätzlich richtet sich das Erbrecht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Todesfall. Lebt er also dauerhaft in Frankreich, gilt französisches Erbrecht. Es sei denn, er hat im Testament ausdrücklich das deutsche Recht gewählt („Heimatwahlrecht"). Dies ist besonders wichtig für Pflichtteilsfragen und die Verteilung des Nachlasses.

Lohnt es sich, einen internationalen Erbrechtsanwalt zu konsultieren?

Bei Immobilienwerten über 100.000 Euro fast immer. Die Kosten für die Erstberatung liegen oft zwischen 300 und 600 Euro. Im Vergleich zu möglichen Nachzahlungen, Verzugszinsen oder fehlerhaften Bewertungen ist das ein kleiner Preis. Achten Sie darauf, dass der Anwalt Erfahrung mit dem spezifischen Land hat, in dem die Immobilie liegt.