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Genehmigungspflicht bei Sanierungen: Was Sie als Eigentümer wissen muss

Wenn Sie Ihre Immobilie sanieren, ist nicht alles erlaubt — und nicht alles braucht eine Genehmigungspflicht, Die gesetzliche Anforderung, dass bestimmte bauliche Veränderungen vorher vom Bauamt genehmigt werden müssen. Auch bekannt als Baugenehmigungspflicht, trifft sie viele Eigentümer unvorbereitet — besonders bei Innenausbau, Dämmung oder Fenstertausch. Die gute Nachricht: Nicht jede Veränderung braucht einen Antrag. Die schlechte: Wer das nicht weiß, riskiert Bußgelder, Rückbau oder verliert Fördermittel.

Die Landesbauordnung, Das Gesetz, das in jedem Bundesland regelt, welche Bauvorhaben genehmigungspflichtig sind ist der wichtigste Ansprechpartner. Sie sagt: Wenn Sie Tragwerke verändern, Außenwände dämmen, Fenster austauschen oder eine neue Heizung einbauen, muss das oft genehmigt werden. Besonders bei Denkmalschutz, Besonderer Schutz für historische Gebäude, der strenge Regeln für Veränderungen vorschreibt ist jede Änderung ein Fall für das Denkmalamt. Selbst eine neue Innentür kann dort eine Genehmigung brauchen — wenn sie das historische Erscheinungsbild beeinflusst. Und das gilt nicht nur für alte Häuser: Auch in modernen Wohnungen gelten Regeln, wenn Sie Wanddurchbrüche machen, Treppen umbauen oder die Dachfläche verändern.

Die meisten Eigentümer denken, dass Innenausbau immer erlaubt ist. Das ist ein Irrtum. Wer eine Innenwanddämmung ohne Prüfung einbaut, könnte später feststellen, dass die Feuchte nicht abgeführt wird — und der Schimmel kommt. Wer die Fenster ohne Prüfung wechselt, riskiert, dass die Luftdichtheit nicht mehr stimmt — und die Energiebilanz schlechter wird. Und wer die Heizung tauscht, ohne die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zu prüfen, verliert möglicherweise die KfW-Förderung. Die Nachrüstpflichten, Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, die bei Sanierungen zwingend umgesetzt werden müssen, z. B. Brandschutz oder Schallschutz sind kein Vorschlag — sie sind verbindlich. Und sie werden kontrolliert, besonders bei Förderanträgen.

Was Sie wirklich brauchen, ist ein kurzer Check: Ist es eine Innenarbeit? Ist es ein Denkmal? Wird das Tragwerk berührt? Wird die Außenhülle verändert? Wenn Sie bei einer dieser Fragen „Ja“ sagen, holen Sie sich vorher eine Auskunft beim Bauamt. Das kostet meist nur ein paar Euro und spart Ihnen später Tausende. In der Sammlung unten finden Sie konkrete Beispiele: Wie Sie die Genehmigungspflicht für Dämmung, Sanitär, Brandschutz oder Treppen richtig einschätzen — ohne juristischen Aufwand. Alles aus der Praxis, mit klaren Regeln und ohne theoretisches Gerede.

Eingriffe in tragende Wände: Was Sie über Statiker und Genehmigungspflicht wissen müssen

Eingriffe in tragende Wände: Was Sie über Statiker und Genehmigungspflicht wissen müssen

  • von Benjamin Alisic
  • an 3 Dez 2025

Eingriffe in tragende Wände sind genehmigungspflichtig und erfordern immer einen Statiker. Erfahren Sie, wie Sie den Wanddurchbruch rechtssicher planen, welche Kosten und Fristen gelten und warum Sie nie ohne Nachweis bauen dürfen.