Wenn Sie als Hausbesitzer von einem Energieaudit nach DIN hören, denken Sie vielleicht an eine Pflicht, die auch für Ihr Wohnhaus gilt. Vielleicht haben Sie einen Brief vom Finanzamt, eine Anfrage von Ihrem Energieberater oder einfach nur Gerüchte gehört. Doch hier ist die klare Wahrheit: Energieaudits nach DIN EN 16247-1 gelten nicht für Wohnhäuser. Sie sind eine Regelung für Unternehmen und Nichtwohngebäude - nicht für Ihr Zuhause. Das ist kein Fehler, kein Versäumnis, sondern eine bewusste gesetzliche Trennung. Und das ist gut so - denn für Wohnhäuser gibt es etwas Besseres.
Was ist eigentlich ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine standardisierte, systematische Prüfung des Energieverbrauchs in Betrieben. Entwickelt wurde es von der Deutschen Institut für Normung (DIN) und dem europäischen Normungsausschuss CEN. Die Norm wurde zuletzt 2014 überarbeitet und ist in ganz Europa verbindlich. Sie verlangt eine detaillierte Erfassung von Strom, Gas, Heizöl und anderen Energieträgern - inklusive der Leistung, Nutzungsdauer und technischen Zustand aller Anlagen.
Die Regelung gilt für Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten. Das heißt: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 50 Millionen Euro. Diese müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen - sonst drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Der Ablauf ist streng geregelt: Vom Auftaktgespräch über die Vor-Ort-Inspektion bis zum finalen Bericht mit konkreten Einsparvorschlägen. Der Bericht muss enthalten: Gesamtverbrauch, Kosten, Investitionskosten, erwartete Einsparungen und einen Umsetzungsplan.
Ein typisches Ergebnis? Unternehmen sparen durch die Umsetzung der Empfehlungen durchschnittlich 12 bis 15 Prozent an Energie. In der produzierenden Industrie wurden schon Einsparungen von über 85.000 kWh pro Jahr dokumentiert. Aber das ist nicht Ihr Weg.
Warum gilt das nicht für Ihr Wohnhaus?
Wohnhäuser haben andere Herausforderungen als Fabriken oder Bürogebäude. Sie werden von privaten Haushalten genutzt, nicht von Energiebeauftragten. Die Anlagen sind kleiner, die Nutzungszeiten variabler, die finanziellen Spielräume begrenzt. Deshalb hat der Gesetzgeber für Wohngebäude ein anderes System geschaffen: die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das BAFA-Förderprogramm.
Statt eines Auditberichts mit 30 Seiten bekommen Sie als Hausbesitzer einen Energieausweis. Der zeigt, wie energieeffizient Ihr Haus ist - von A+ bis H. Er ist Pflicht beim Verkauf oder der Vermietung. Aber er sagt nur, wo Sie stehen - nicht, was Sie tun sollen. Dafür gibt es die BAFA-Förderung.
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert seit Jahren gezielt energetische Sanierungen in Wohngebäuden. Seit 2023 können Sie bis zu 25 Prozent der Kosten für Sanierungsmaßnahmen erstattet bekommen - maximal 60.000 Euro pro Maßnahme. Das ist kein kleiner Betrag. Und es ist kein Zufall, dass die Zahl der Sanierungsanträge 2023 um 32 Prozent gestiegen ist.
Was Sie als Hausbesitzer wirklich brauchen: Die BAFA-Energieberatung
Was für Unternehmen das Energieaudit ist, ist für Sie als Hausbesitzer die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude. Sie ist freiwillig, aber hochwertig und stark gefördert. Ein zertifizierter Energieberater kommt zu Ihnen nach Hause, schaut sich Ihre Heizung, Dämmung, Fenster und Lüftung an - und macht einen individuellen Sanierungsplan.
Im Gegensatz zum Energieaudit für Betriebe ist dieser Beratungsbericht nicht standardisiert. Er ist maßgeschneidert. Er sagt nicht nur: „Ihre Heizung ist alt.“ Sondern: „Ihre Heizung aus dem Jahr 2002 hat einen Wirkungsgrad von 78 Prozent. Ein moderner Brennwertkessel mit 95 Prozent Wirkungsgrad spart jährlich 1.800 kWh ein - das sind 180 Euro bei 10 Cent pro kWh. Die Investition von 8.000 Euro amortisiert sich in 12 Jahren. Mit BAFA-Förderung zahlen Sie nur 6.000 Euro.“
Die Berater prüfen auch die Dämmung der Außenwände, die Fenster, den Keller und die Lüftungsanlage. Sie vergleichen Ihren Verbrauch mit dem Durchschnitt in Ihrer Region. Und sie zeigen Ihnen, welche Maßnahmen sinnvoll sind - und welche nicht. Ein Beispiel: Ein Luft-Wasser-Wärmepumpen-System macht in einem gut gedämmten Einfamilienhaus aus dem Jahr 1990 Sinn. In einem Altbau mit schlechter Dämmung und alten Fenstern? Da lohnt sich erst mal die Dämmung - nicht die neue Heizung.
Die Kosten für eine solche Beratung liegen zwischen 300 und 700 Euro. Aber: Sie bekommen bis zu 80 Prozent davon erstattet - also nur 60 bis 140 Euro selbst zahlen. Und das ist nur der Anfang. Die Beratung ist die Voraussetzung, um Fördermittel für Sanierungen zu beantragen. Ohne Beratung - kein Geld.
Was passiert, wenn Sie ein Energieaudit trotzdem für Ihr Haus machen?
Technisch können Sie ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 auch für Ihr Wohnhaus durchführen. Aber es ist sinnlos - und teuer. Der Bericht wird so aussehen wie ein Industrie-Audit: mit Tabellen zu Maschinenleistungen, Benutzungsstunden und Anschlusswerten. Aber Ihr Haus hat keine Maschinen. Es hat eine Heizung. Und die wird nicht in kW, sondern in kWh verbraucht.
Ein solches Audit bringt keine Förderung. Es erfüllt keine gesetzliche Pflicht. Und es kostet Sie 3.000 bis 8.000 Euro - je nach Größe des Hauses. Das ist Geld, das Sie besser in eine BAFA-Beratung und eine Dämmung investieren.
Es gibt auch Berater, die versuchen, Hausbesitzer mit dem „DIN-Audit“ zu verunsichern. Sie sagen: „Das ist der neue Standard.“ Das ist falsch. Es ist eine Falle. Die BAFA und die Energieberaterverbände warnen explizit davor. Nutzen Sie nur zertifizierte Berater, die auf Wohngebäude spezialisiert sind. Suchen Sie nach dem BAFA-Qualitätszeichen - nicht nach dem DIN-Logo.
Wie Sie richtig vorgehen: Der praktische Weg
Sie wollen Ihr Haus sanieren? Dann folgen Sie diesem einfachen Plan:
- Prüfen Sie Ihren Energieausweis. Er zeigt Ihnen den aktuellen Zustand. Wenn er schlecht ist (Klasse F, G oder H), lohnt sich Sanierung.
- Buchen Sie eine BAFA-Energieberatung. Nutzen Sie den Förderfonds. Die Berater finden Sie über die BAFA-Website oder bei Ihrer lokalen IHK. Wählen Sie einen unabhängigen Berater - nicht einen, der nur Heizungen verkauft.
- Stellen Sie den Sanierungsplan auf. Der Berater gibt Ihnen eine Prioritätenliste: Was bringt die größte Einsparung für das geringste Geld? Meistens: Dämmung der Außenwand, Fenstererneuerung, Heizungsaustausch.
- Beantragen Sie die Förderung. Die BAFA zahlt bis zu 25 Prozent der Kosten - maximal 60.000 Euro. Das gilt für Einzelmaßnahmen wie Heizung, Dämmung oder Lüftung.
- Starten Sie die Sanierung. Nutzen Sie qualifizierte Handwerker. Achten Sie auf die Qualität der Arbeit - nicht nur auf den Preis.
Ein Beispiel aus Linz: Ein Haus aus dem Jahr 1985 mit schlechter Dämmung und alten Fenstern hat nach der BAFA-Beratung erst die Außenwand gedämmt (Kosten: 12.000 €). Danach wurde die Heizung ausgetauscht (Kosten: 9.500 €). Die Gesamt-Einsparung: 4.200 kWh pro Jahr - das sind 420 Euro jährlich. Mit BAFA-Förderung hat der Besitzer nur 10.000 Euro selbst bezahlt. Die Amortisation liegt bei 8 Jahren.
Was kommt als Nächstes?
Die Energiewende im Wohnbau geht weiter. Seit 2020 gilt die überarbeitete EnEV, die den Energieausweis strenger bewertet. Ab 2025 soll es in Deutschland ein neues System geben: Der CO₂-Index für Wohngebäude. Dann wird nicht nur der Energieverbrauch, sondern auch die CO₂-Bilanz bewertet - also, ob die Heizung mit Gas, Öl oder erneuerbaren Energien läuft.
Das bedeutet: Wer heute sanieren will, sollte nicht nur auf Stromkosten schauen, sondern auch auf die Zukunft. Eine Wärmepumpe mit Solarstrom ist besser als ein Gas-Brennwertkessel - auch wenn er heute günstiger ist. Die BAFA-Beratung hilft Ihnen, diese Entscheidung zu treffen.
Und eines ist klar: Die Zukunft des Wohnhauses ist nicht ein Audit nach DIN. Die Zukunft ist eine individuelle, geförderte, nachhaltige Sanierung - mit einem echten Plan, der zu Ihrem Haus passt. Nicht mit einem Standardbericht, der für eine Fabrik gemacht wurde.
Gilt das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 auch für Wohnhäuser?
Nein, das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 gilt nur für Unternehmen und Nichtwohngebäude. Für Wohnhäuser gibt es andere Regelungen: die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die BAFA-Energieberatung. Ein Audit für Ihr Haus ist nicht verpflichtend, nicht förderfähig und nicht sinnvoll.
Was ist der Unterschied zwischen Energieaudit und BAFA-Beratung?
Ein Energieaudit ist standardisiert, für Betriebe und dokumentiert den Gesamtverbrauch. Die BAFA-Beratung ist individuell, für Wohnhäuser und zeigt konkrete, finanziell sinnvolle Sanierungsschritte. Sie erhalten einen maßgeschneiderten Plan - nicht eine 30-seitige Excel-Tabelle. Außerdem wird die BAFA-Beratung mit bis zu 80 Prozent gefördert.
Kann ich ein Energieaudit trotzdem für mein Haus machen lassen?
Technisch ja - aber es ist sinnlos. Sie zahlen 3.000 bis 8.000 Euro, bekommen keinen Fördergutschein, erfüllen keine Pflicht und erhalten einen Bericht, der für Ihr Haus nicht relevant ist. Die Ergebnisse sind nicht nutzbar. Nutzen Sie lieber das BAFA-Programm - es ist günstiger, gezielter und effektiver.
Wie finde ich einen guten Energieberater für mein Wohnhaus?
Suchen Sie nach zertifizierten Beratern mit BAFA-Qualitätszeichen. Diese sind unabhängig, spezialisiert auf Wohngebäude und führen Beratungen nach den Richtlinien des BAFA durch. Die Liste finden Sie auf der BAFA-Website. Vermeiden Sie Berater, die nur Heizungen oder Fenster verkaufen - sie haben ein Interessenkonflikt.
Wie viel Förderung gibt es für Sanierungen in Wohnhäusern?
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Heizungsaustausch oder Lüftung erhalten Sie bis zu 25 Prozent der Kosten erstattet - maximal 60.000 Euro pro Maßnahme. Die Beratung selbst wird mit bis zu 80 Prozent gefördert. Die Förderung ist unabhängig von Ihrem Einkommen.
Muss ich ein Energieaudit machen, wenn ich mein Haus verkaufe?
Nein. Sie brauchen einen Energieausweis - das ist Pflicht. Aber kein Energieaudit. Der Energieausweis ist ein einfacher Formular, der den Energieverbrauch und die Effizienzklasse Ihres Hauses angibt. Er wird von einem zertifizierten Berater ausgestellt und kostet zwischen 100 und 250 Euro.