DIN 4109: Schallschutz in Gebäuden – Was Sie als Eigentümer oder Renovierer wissen müssen
Wenn es um DIN 4109, die deutsche Norm für den Schallschutz in Gebäuden. Sie ist nicht optional – sie ist gesetzlich verbindlich, wenn Sie bauen, sanieren oder vermieten. Dann geht es nicht um Luxus, sondern um Ruhe. Und um Rechtssicherheit. Denn wer in Österreich oder Deutschland eine Wohnung neu baut oder umbaut, muss diese Norm einhalten – egal, ob es um eine alte Mietwohnung oder ein neues Einfamilienhaus geht. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur Beschwerden von Nachbarn, sondern auch Baugenehmigungsprobleme oder teure Nachbesserungen.
DIN 4109 deckt alles ab, was Lärm überträgt: Wände zwischen Nachbarn, Treppenhäuser, Fußböden, Türen und sogar Fenster. Es geht nicht nur um den Schall von Musik oder Fernseher – sondern auch um Trittschall, der durch Decken und Böden wandert. Besonders kritisch sind Altbauten, wo früher oft nur Holzdielen auf Balken lagen, ohne Dämmung darunter. Wer heute dort eine neue Fußbodenkonstruktion einbaut, muss wissen: Schallisolierung, die Fähigkeit, Schall zwischen Räumen zu dämpfen ist kein Zusatz, sondern Pflicht. Und die Anforderungen sind klar: Für Wohnungen muss der Luftschalldämmwert von Wänden mindestens 52 dB betragen, für Treppenhäuser gelten andere Werte. Wer hier spart, zahlt später doppelt – in Form von Streit, Mietminderungen oder Sanierungskosten.
Ein weiterer Punkt: Gebäudeschall, der Schall, der durch die gesamte Bausubstanz wandert, nicht nur durch Luft. Das betrifft vor allem alte Holzkonstruktionen, bei denen Türen, Fenster oder Fußböden nicht richtig isoliert sind. Hier hilft oft nicht nur mehr Dämmstoff, sondern eine gezielte Trennung von Bauteilen – etwa durch elastische Anschlüsse oder Schallschutzdämmplatten unter Fliesen. Und wer eine Innentür austauscht, sollte nicht nur auf Design achten, sondern auch auf die Schalldämmung. Eine schwere Holztür mit Dichtungen kann mehr als 30 dB Luftschall dämpfen – eine leichte Gipskartontür kaum 20 dB. Das macht einen riesigen Unterschied im Alltag.
Was viele nicht wissen: DIN 4109 gilt nicht nur für Neubauten. Auch bei umfassenden Sanierungen – etwa bei der Dachgeschossausbau oder der Modernisierung von Altbauwohnungen – müssen Sie die aktuellen Schallwerte erreichen. Das heißt: Wenn Sie eine Wand neu verputzen oder eine neue Decke einbauen, dürfen Sie nicht einfach so weitermachen wie früher. Sie müssen prüfen, ob die Maßnahme die Norm erfüllt. Und wenn nicht: nachrüsten. Die gute Nachricht: Es gibt viele Lösungen, die nicht riesig ausfallen. Schallschutzplatten, elastische Dämmstreifen, spezielle Unterböden – sie alle sind heute Standard. Und sie sind oft günstiger als eine Klage von einem Nachbarn.
Und was ist mit Türen? Genau hier setzt unsere Arbeit an. Als Spezialist für Innentüren wissen wir: Eine Tür ist kein einfaches Holzpaneel. Sie ist ein Bauteil, das Schall blockiert, Luftdichtheit gewährleistet und gleichzeitig sicher und langlebig sein muss. Bei DIN 4109 geht es nicht um Ästhetik allein – es geht um Funktion. Und wir bauen Türen, die genau das liefern: hohe Schalldämmung, perfekte Passgenauigkeit und langfristige Haltbarkeit. Denn wer heute eine Tür einbaut, will sie nicht in fünf Jahren wieder austauschen.
Im Folgenden finden Sie Artikel, die genau diese Themen aufgreifen: von Schallschutz bei Treppen bis hin zu Dämmung von Wänden, von der richtigen Tür bis zu den gesetzlichen Hintergründen. Wir zeigen, wie Sie Lärm effektiv reduzieren – ohne teure Großprojekte. Und wie Sie sicherstellen, dass Ihre Sanierung nicht nur schön, sondern auch rechtssicher ist.
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