Förderung Denkmalimmobilie: Was Sie über Zuschüsse, Voraussetzungen und Praxis wissen müssen
Bei einer Förderung Denkmalimmobilie, finanzielle Unterstützung für die Erhaltung und Sanierung von geschützten Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Auch bekannt als Denkmalschutz-Förderung, ist sie eine der wenigen Chancen, bei denen die öffentliche Hand aktiv hilft, historische Bausubstanz zu bewahren – ohne dass Sie den Charakter Ihres Hauses opfern müssen. Viele Eigentümer glauben, dass Denkmalschutz nur Einschränkungen bringt. Doch wer die Förderung nutzt, spart Tausende – und behält gleichzeitig den originalen Charme.
Doch nicht jede Sanierung zählt. Denkmalschutz, ein rechtlicher Status, der bauliche Veränderungen an historischen Gebäuden regelt und meist durch das Landesdenkmalamt verwaltet wird verlangt, dass Maßnahmen denkmalgerecht erfolgen. Das heißt: Fenster müssen originalgetreu ersetzt werden, Türen dürfen nicht einfach durch moderne Standardmodelle ersetzt werden – es sei denn, Sie beantragen eine Ausnahme. Und genau hier liegt der Haken: Wer falsche Türen einbaut, verliert die Förderung. Die energetische Sanierung, Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung und Energieeffizienz in historischen Gebäuden, die denkmalrechtlich zulässig sein müssen ist besonders knifflig. Innendämmung mit richtigem Dämmstoff? Erlaubt. Außendämmung mit Putz? Meist verboten. Die Sanierungsförderung, finanzielle Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, die von Bund, Ländern oder Kommunen für den Erhalt von Denkmalimmobilien gewährt werden greift nur, wenn alles nach Vorschrift läuft – von der Antragstellung bis zur Abrechnung.
Was viele nicht wissen: Sie können Fördermittel für Türen, Treppen oder Fenster bekommen – aber nur, wenn sie originalgetreu nachgebaut werden. Das heißt: Holz, Profilierung, Glasart, Beschläge – alles muss passen. Und ja, das ist teurer als ein Standardmodell. Aber mit Förderung liegt die Differenz oft unter 1.000 Euro. In Tirol, Salzburg oder Oberösterreich gibt es aktuell Zuschüsse von bis zu 30 % der Kosten. In manchen Gemeinden sogar bis zu 50 %. Wichtig: Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Keine Ausnahmen. Und: Die Zustimmung des Denkmalamts kommt nicht von allein. Sie müssen detaillierte Pläne einreichen – mit Materialangaben, Fotos und Begründungen. Ein Bausachverständiger, der sich mit Denkmalschutz auskennt, ist hier nicht Luxus – er ist Pflicht.
Die Themen, die in den Artikeln unten behandelt werden, sind genau die, die Sie brauchen, wenn Sie eine Denkmalimmobilie sanieren: Innenwanddämmung, die nicht schimmelt, Brandschutz, der denkmalgerecht funktioniert, oder Luftdichtheit, die ohne Fenster zu tauschen erreicht wird. Sie finden konkrete Lösungen für alte Holztüren, die energieeffizient werden – ohne ihre historische Form zu verlieren. Und Sie erfahren, wie Sie Förderanträge richtig stellen, damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben. Es geht nicht um Theorie. Es geht darum, dass Ihre Immobilie erhalten bleibt – und Sie dabei Geld sparen.
Denkmalgutachten für Immobilien: So sichern Sie steuerliche Förderungen
- von Benjamin Alisic
- an 22 Nov 2025
Ein Denkmalgutachten öffnet den Zugang zu steuerlichen Förderungen wie der Denkmal-AfA. Erfahren Sie, wie Sie die Abschreibung von Sanierungskosten nutzen, welche Kosten und Hürden auf Sie zukommen und wann sich der Aufwand wirklich lohnt.